MENU

Ausbildungszentrum Rafal Markowski

Sicherheit durch Weiterbildung - Seit 2009 steht das Ausbildungszentrum Rafal Markowski für kompetente und praxisnahe Wissensvermittlung im Bereich der Sicherheit. Unser Fokus liegt auf der Ausbildung von Maschinenführern in ganz Deutschland, darunter Flurförderzeugführer, Erdbaumaschinenführer, Teleskopmaschinenführer, Bediener von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen, Kranführer sowie Anschläger von Lasten im Hebezeugbetrieb.Unsere Stärke liegt in der maßgeschneiderten Unternehmenslösungen. Wir bieten Inhouse-Schulungen, Unterweisungen und Vorträge an, die ganz nach den individuellen Bedürfnissen unserer Kunden konzipiert und durchgeführt werden. Die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sind für uns von höchster Bedeutung, und unsere Schulungen tragen dazu bei, diese Ziele zu erreichen.Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement sind wir Ihr verlässlicher Partner auf dem Weg zur Sicherheit und Compliance. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und gemeinsam eine sichere Zukunft aufzubauen.

PL | DE
home

Ausbildung zum
Flurförderzeugführer

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

home

Ausbildung zum
Kranführer

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Krananlagen, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Krananlagen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ und der G 41) festgestellt werden.

home

Ausbildung zum Bediener von
Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Hebebühnen/Hubarbeitsbühnen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ und der G 41) festgestellt werden.

home

Ausbildung zum
Teleskopmaschinenführer

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Teleskopmaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Teleskopmaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

home

Ausbildung zum Anschläger von
Lasten im Hebezeugbetrieb

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Anschlagen von Lasten im Hebezeugbetrieb, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus.

home

Ausbildung zum
Erdbaumaschinenführer

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Erdbaumaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

Ausbildungstermine

Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 16.12.2023

Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 16.12.2023

Dezember 16, 2023    
9:00 - 17:00
€178,50
Die theoretische und praktische Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer) im Alten Land, nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1, DGUV V1+68 und DGUV G 308-001). Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen , ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 13.01.2024

Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 13.01.2024

Januar 13, 2024    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer) im Alten Land, nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1, DGUV V1+68 und DGUV G 308-001). Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen , ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Mo
Di
Mi
Do
Fr
Sa
So
M
D
M
D
F
S
S
25
26
27
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
2
3
4
5