MENU

Ausbildung zum Teleskopmaschinenführer


Die theoretische und praktische Ausbildung der der Teleskopmaschinenführer nach den Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 + Teil 1, DGUV V 1 + 68 und DGUV G 308-009 im Alten Land.

 

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Teleskopmaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Teleskopmaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

 

Zu den Inhalten gehören:

 

• Rechtliche Grundlagen

• Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern

• Umsturzgefahren

• Anfahren, Überfahren, Anschwenken

• Umgang mit Lasten

• PSA

• Anbau und Wechsel von Anbaugeräten

• Arbeiten in der Nähe von Frei-/Fahrleitungen

• Transport, Verladung, öffentlicher Straßenverkehr, Sonderrechte

• Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

• Qualifikation und Pflichten des Bedieners

• Prüfungen

• Sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten

• Unfallgeschehen

• Sondereinsätze

• Praktische Qualifizierung

• Prüfung: Schriftliche und praktische Prüfung