Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer
Die theoretische und praktische Ausbildung der Erdbaumaschinenführer nach den Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV § 6 und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1, DGUV V 1 und DGUV R 100-500 Kap. 2.12.
Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Erdbaumaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden. Das Seminar lässt sich bei entsprechender Erfahrung und Praxis im Umgang mit Erdbaumaschinen auf ein Tag verkürzen.
Zu den Inhalten gehören:
· Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften
· Einführung in verschiedene Maschinentypen und Einsatzfälle
· PSA
· Praktische Übungen
· Standsicherheit und Baustellensicherung
· Verladen, Transportieren, Pflege und Wartung von Baumaschinen
· Richtiges Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahrensituationen
· Prüfung: Schriftliche und praktische Prüfung

