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Ausbildung zum Flurförderzeugführer


Die theoretische und praktische Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1, DGUV V1+68 und DGUV 308-001).

 

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

 

Zu den Inhalten gehören:

 

· Gesetzliche Vorschriften und Vorgaben der Berufsgenossenschaft

· Unfallverhütungsvorschriften, Bedienungsvorschriften

· Sicherheitsregeln, persönliche Schutzausrüstungen

· Bauarten und Baugruppen von Flurförderzeugen

· Sichtkontrollen, Funktionsproben, Wartung und Reparatur

· Abnahme, Prüfbuch

· Verhalten bei Unfällen und Störungen

· Standsicherheit, Fahrbewegung, zulässige Betriebsgeschwindigkeit

· Signal- und Sicherheitseinrichtungen, Notabschaltung

· Personentransport

· PSA

· Praktische Übunge