MENU

Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer


Die theoretische und praktische Ausbildung der Erdbaumaschinenführer nach den Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV § 6 und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1, DGUV V 1 und DGUV R 100-500 Kap. 2.12. im Alten Land.

 

Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Erdbaumaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.

 

Wer den Erdbaumaschinenschein aus eigener Initiative machen möchte, um seine persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, sollte nicht allein auf die Kosten für den Erdbaumschinenschein achten, sondern vor allem, dass während der Ausbildung alle wichtigen Aspekte vermittelt werden und die Absolventen danach gut auf ihre zukünftige Tätigkeit als Erdbaumaschinenführer vorbereitet sind. Wer also einen neuen Wirkungskreis als Erdbaumschinenführer sucht, wer sein Wissen vertiefen möchte oder muss, kommt an unseren Lehrgängen im Alten Land nicht vorbei. Das Alte Land ist ein Teil der Elbmarsch südlich der Elbe in Hamburg und in Niedersachsen. Es umfasst die Gemeinde Jork, die Samtgemeide Lühe und den Neu Wulmstorfer Ortsteil Rübke in Niedersachsen sowie die Hamburger Stadtteile Neuenfelde, Cranz und Francop.

 

Zu den Inhalten gehören:

· Rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungs- und Bedienungsvorschriften

· Einführung in verschiedene Maschinentypen und Einsatzfälle

· PSA

· Praktische Übungen

· Standsicherheit und Baustellensicherung

· Verladen, Transportieren, Pflege und Wartung von Baumaschinen

· Richtiges Verhalten bei Störungen, Unfällen und Gefahrensituationen

· Prüfung: Schriftliche und praktische Prüfung