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Ausbildungstermine


Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer 09.09.2023. Alle Plätze belegt!

Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer 09.09.2023. Alle Plätze belegt!

September 9, 2023    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Erdbaumaschinenführer nach den Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV § 6 und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1, DGUV V 1 und DGUV R 100-500 Kap. 2.12. Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Erdbaumaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 16.09.2023. Alle Plätze belegt!

Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 16.09.2023. Alle Plätze belegt!

September 16, 2023    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer) im Alten Land, nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1, DGUV V1+68 und DGUV G 308-001). Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen , ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer 23.09.2023

Ausbildung zum Erdbaumaschinenführer 23.09.2023

September 23, 2023    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Erdbaumaschinenführer nach den Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV § 6 und Anhang 1, TRBS 2111 Teil 1, DGUV V 1 und DGUV R 100-500 Kap. 2.12. Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Führen von Erdbaumaschinen erlangt wird, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Führen von Erdbaumaschinen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 14.10.2023

Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 14.10.2023

Oktober 14, 2023    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer) im Alten Land, nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1, DGUV V1+68 und DGUV G 308-001). Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen , ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Ausbildung zum Teleskopmaschinenführer 21.10.2023

Ausbildung zum Teleskopmaschinenführer 21.10.2023

Oktober 21, 2023    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Teleskopmaschinenführer nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 + Teil 1, DGUV V 1 + 68 und DGUV G 308-009). Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Teleskopmaschinen, ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 04.11.2023

Ausbildung zum Flurförderzeugführer, Gabelstaplerfahrer, Staplerfahrer 04.11.2023

November 4, 2023    
9:00 - 17:00
Die theoretische und praktische Ausbildung der Fahrer von Flurförderzeugen (Staplerfahrer, Gabelstaplerfahrer) im Alten Land, nach den (Grundlagen u.a. ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 und TRBS 2111 Teil 1, DGUV V1+68 und DGUV G 308-001). Wir setzen für die Ausbildung, mit der die Befähigung zum Bedienen von Flurförderzeugen , ein Mindestalter von 18 Jahren voraus und gehen grundsätzlich von einer körperlichen und geistigen Eignung aus. Anlassbezogen kann die körperliche Eignung zum Bedienen von Flurförderzeugen in Einzelfällen durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz (hier G 25 „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) festgestellt werden.
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